
Wissenschaftlich arbeiten heißt, eine eingegrenzte Frage mit nachvollziehbarer Methode und belegten Quellen so zu beantworten, dass andere jeden Schritt prüfen können. Bei einer Haus- oder Abschlussarbeit lässt sich das in sechs Arbeitsphasen zerlegen: planen, Material sammeln, strukturieren, eine Rohfassung schreiben, schrittweise überarbeiten und korrigieren. Umfang, Zitierweise und Bewertung legen Prüfungsordnung und Fach fest, und sie unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule.
Die Grundsätze dahinter hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft im Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ festgehalten. Er ist seit dem 1. August 2019 in Kraft und umfasst 19 Leitlinien, die alle Wissenschaftseinrichtungen rechtsverbindlich umsetzen müssen, wenn sie DFG-Fördermittel erhalten wollen. Für eine Hausarbeit verbindlich sind zunächst Prüfungsordnung und Fachvorgaben, die Prinzipien lassen sich aber übertragen.
Leitlinie 1 des Kodex nennt als Prinzipien, lege artis zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit gegenüber den eigenen Beiträgen und denen Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln und einen kritischen Diskurs zuzulassen. Leitlinie 12 verlangt, alle für ein Ergebnis relevanten Informationen so nachvollziehbar zu dokumentieren, dass sich das Ergebnis überprüfen und bewerten lässt, auch Einzelergebnisse, die die Hypothese nicht stützen. Nach Leitlinie 9 setzt schon das Finden einer Forschungsfrage eine sorgfältige Recherche nach bereits veröffentlichten Forschungsleistungen voraus.
Ein Leitfaden des Fachbereichs Raum- und Umweltwissenschaften der Universität Trier übersetzt das für Hausarbeiten in Grundregeln: gründliche Literaturrecherche, ehrliches Dokumentieren, Klärung aller benutzten Begriffe, nachprüfbare Ergebnisse und eine kritische Auseinandersetzung am Schluss. Literaturaussagen sollen nicht unkommentiert übernommen werden, denn gedruckte Beiträge enthalten neben bewährten Hypothesen auch Meinungen, Wertungen und neu aufgestellte Thesen.
Das Schreibzentrum der TU Dresden unterscheidet sechs Phasen, die nicht linear aufeinander folgen. Fällt bei der Überarbeitung eine inhaltliche Lücke auf, steigt man noch einmal in die Recherche ein.
Primärliteratur ist das Werk, über das man schreibt, Sekundärliteratur sind Texte darüber. Die Universität Bielefeld nennt als Beispiel Maria Montessoris „Über die Bildung des Menschen“ als Primärliteratur. Ein Zitat aus zweiter Hand sollte laut Trierer Leitfaden die Ausnahme bleiben und nur erscheinen, wenn die Primärquelle nicht verfügbar ist.
| Suchweg | Was man dort findet | Hinweis |
|---|---|---|
| Bibliothekskatalog | Bestand der Bibliothek, vor Ort und digital | Präsenzexemplare lassen sich nicht ausleihen, fehlende Titel kommen per Fernleihe (Bielefeld) |
| Fachdatenbank | Einzelne Aufsätze in Zeitschriften und Sammelwerken | Die Bibliothek bietet fachspezifische Schulungen an (Bielefeld) |
| Google Scholar | Artikel, Abschlussarbeiten, Bücher, Abstracts und Gerichtsentscheidungen | Das Ranking gewichtet laut Anbieter Volltext, Publikationsort, Autorschaft und Zitierhäufigkeit, den Volltext findet man über die Bibliothek oder im Netz |
| Lexikon, Handbuch, Übersichtsarbeit | Erster Überblick über den Forschungsstand | Reviews und Metastudien eignen sich laut Bochum für den Einstieg |
Bleibt die Suche ohne Treffer, hilft es laut Bielefeld, Synonyme oder allgemeinere Begriffe zu probieren und mit Trunkierung zu suchen: Ein Sternchen ersetzt mehrere Zeichen, „Schul*“ findet also Schulgeschichte und Schulpädagogik. Trier empfiehlt das Schneeballverfahren, bei dem man die Literaturverzeichnisse neuerer Fachliteratur nach weiteren Quellen durchsucht. Bielefeld warnt dabei vor dem Zitier-Zirkel, in dem sich einige Autoren gegenseitig zitieren.
| Typischer Fehler | Besser |
|---|---|
| Ein Thema überblicken, statt eine Frage zu beantworten | Thema eingrenzen und als klar umrissene Frage formulieren (Bochum) |
| Kapitel nebeneinanderstellen | Einleitung mit Fragestellung und rotem Faden, Kapitel in einen geschlossenen Zusammenhang bringen (Trier) |
| Literaturaussagen unkommentiert übernehmen | Stellenwert der Aussage dokumentieren, Entstehungskontext und Aktualität der Quelle prüfen (Trier) |
| Literatur zu spät besorgen | Verfügbarkeit früh klären, bei Engpässen rechtzeitig mit der Lehrperson sprechen, denn eine Fristverlängerung ist unter Umständen möglich (Bielefeld) |
| Zu früh an Sprache und Rechtschreibung feilen | Erst Inhalt und Struktur, dann Stil, zuletzt die Schlusskorrektur (Dresden) |
Die Universität Bonn definiert ein Plagiat in einer Handreichung (Stand Januar 2018) als jede unrechtmäßige Übernahme von Texten, Gedanken oder Erkenntnissen Dritter, die als eigene Leistung ausgegeben wird. Sie unterscheidet Vollplagiat, Textplagiat, ungekennzeichnetes Paraphrasieren, Übersetzungsplagiat und Selbstplagiat, also das mehrfache Einreichen einer eigenen Arbeit für verschiedene Prüfungen. Ob Absicht nötig ist, regeln Hochschulen unterschiedlich: Bonn nennt es unerheblich, ob ein Plagiat absichtlich oder unabsichtlich entstand, Bremen wertet es erst dann als Täuschungsversuch, wenn der Umfang einige wenige Flüchtigkeitsfehler überschreitet. Der DFG-Kodex führt das Plagiat unter den Tatbeständen wissenschaftlichen Fehlverhaltens auf.
| Land und Hochschule | Folgen laut Quelle |
|---|---|
| Deutschland, Universität Bremen (Institut für Soziologie) | Die Prüfung gilt als nicht bestanden, bei sehr schwerwiegender Täuschung folgt zusätzlich die Zwangsexmatrikulation |
| Deutschland, Universität Bonn (Philosophische Fakultät) | Note 5,0 und Vermerk im Studienkonto, bei mehrfachem oder schwerwiegendem Täuschungsversuch kann der Prüfungsausschuss exmatrikulieren |
| Österreich, Universitätsgesetz 2002 | Die Beurteilung einer wissenschaftlichen Arbeit ist mit Bescheid für nichtig zu erklären, wenn sie erschlichen wurde (§ 73). Ein Verleihungsbescheid ist aufzuheben, wenn der Grad durch schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten erschlichen wurde, bei einem Plagiat in einer Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeit nur innerhalb von zehn Jahren ab der Beurteilung (§ 89) |
| Schweiz, Universität Basel | Bewertung mit „nicht bestanden“ oder Note 1 in jedem Fall, bei erstmaliger Verfehlung grundsätzlich schriftliche Verwarnung, bei schweren Fällen Ausschluss. Auch nicht ausgewiesene KI-Nutzung kann als unlauteres Prüfungsverhalten gelten |